BAFA-Förderung für die Heizung: Jetzt Förderungen nutzen

am 14.04.227 Minuten Lesezeit

Wenn Sie eine Heizungsanlage kaufen oder zum Beispiel Ihre Ölheizung austauschen möchten, sollten Sie prüfen, ob Sie eine staatliche Förderung erhalten können. Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sanierer und Bauherren, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen. Dieser Ratgeber informiert Sie über Details zur BAFA-Förderung für Ihre Heizung.

BAFA Fördermittel für die Heizung: Sparschwein

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesoberbehörde, die zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört. Im Jahr 2001 ist dieses Amt aus der Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt entstanden.

Eine der Hauptaufgaben des BAFA ist die Kontrolle der Exportwirtschaft. In diesem Bereich arbeitet es eng mit dem Zoll zusammen und prüft zum Beispiel Rüstungsgüter oder Waffenausfuhren vor dem Export in Bezug auf rechtliche Grundlagen sowie außenpolitische Interessen Deutschlands. Neben dieser Kontrollfunktion übernimmt das BAFA auch die Wirtschaftsförderung. Hierfür setzt das Bundesamt verschiedene Programme für Unternehmen auf.

Für Privatpersonen hat das BAFA ebenfalls Relevanz, denn es fördert Techniken zur Steigerung der Energieeffizienz. In diesem Rahmen kann zum Beispiel die BAFA-Förderung für Ihre Heizung sinnvoll sein, sofern das Heizsystem auf erneuerbaren Energien basiert.

BAFA-Förderung gibt es seit mehr als 20 Jahren

Die BAFA-Förderung hat eine lange Geschichte, denn sie startete bereits vor mehr als 20 Jahren im Rahmen des Marktanreizprogramms Wärme aus erneuerbaren Energien (MAP). Seit dem Jahr 2021 hat die Bundesregierung sämtliche Förderungen für die Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden in einem neuen Förderprogramm zusammengefasst. Dieses heißt nun Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und unterteilt sich in die drei Teilbereiche Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Die drei Säulen der BEG-Förderung Grafik

Auch im Rahmen der BEG-Förderung kommt der BAFA-Förderung eine zentrale Bedeutung zu. Denn über das BAFA erhalten Privatpersonen weiterhin Unterstützung für ihre neue Heizung in Form eines Investitionszuschusses. Ab Mitte des Jahres 2021 gibt es zudem die Möglichkeit, alternativ zur BAFA-Förderung einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss zu erhalten. Diese Variante der BEG-Förderung übernimmt die bundeseigene KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wer kann von der BAFA-Förderung für Heizungen profitieren?

Von der BAFA-Förderung der Heizung können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, Vereine oder Freiberufler profitieren – dafür müssen sie einen entsprechenden Antrag beim BAFA stellen. Wie hoch die Zuschüsse des BAFA ausfallen, hängt von der Art der Heizungsanlage ab.

Das BAFA unterteilt die Fördersätze beim Heizen mit erneuerbaren Energien in:

  • Gebäudebestand: bei Austausch einer Ölheizung

  • Gebäudebestand: ohne Austausch einer Ölheizung

Im Neubau gibt es momentan keine BAFA-Förderung für eine neue Heizung. Die KfW ist für den Bereich Neubau zuständig und fördert nur komplette Energieeffizienz-Häuser.

Abhängig vom gewählten Heizsystem kann es für Sie als Hausbesitzer einen Zuschuss von bis zu 45% (sogar 50% mit einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan/iSFP) für die Heizungsmodernisierung geben. Zum Beispiel wenn Sie eine Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpenanlage austauschen.

Was das BAFA im Bereich „Heizung“ finanziell unterstützt, lässt sich anhand des Förderkatalogs des BAFA ermitteln. Für Sanierer ist das von der Behörde verwaltete BEG-Förderprogramm Einzelmaßnahmen relevant. Darunter fallen Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasse-Heizungsanlagen und Gas-Hybridheizungen, aber auch Lüftungsanlagen.

Wenn Sie Ihre Heizung nicht gleich austauschen jedoch optimieren möchten, können Sie ebenfalls BAFA-Mittel erhalten. Denn der hydraulische Abgleich, der Heizungspumpentausch und der Einbau von Fußbodenheizungen sind auch förderfähig.

Förderfähige Kosten

  • Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur Kosten für den Wärmeerzeuger selbst.

  • Auch die Kosten für Demontage, Installation und Inbetriebnahme der Anlage sowie für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen zählen hinzu.

  • Des Weiteren gilt der Fördersatz ebenfalls für Kosten der Regelung und des Wärmespeichers.

  • Bei Wärmepumpen gibt es vom Staat auch Zuschüsse für die Erschließung der Wärmequelle. Das heißt, Kosten für Erdsonden oder Erdkollektoren sind förderfähig.

  • Im Gebäudebestand kommen weitere förderfähige Kosten für verschiedene Maßnahmen hinzu. Denn in dem Fall können Sie Kosten für die Umgestaltung des Technikraumes, Brennstofftanks, Abgassysteme und Wärmeverteilsysteme wie eine Fußbodenheizung ansetzen.

BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Tauschen Sie als Hausbesitzer Ihre alte Ölheizung oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe aus, können Sie bei der BAFA eine Förderung beantragen. Dabei liegt die Förderhöhe bei bis zu 45% der förderfähigen Kosten. Wichtig anzumerken ist, dass Sie keinen direkten Zuschuss erhalten; die BAFA erstattet Ihnen vielmehr einen Teil Ihrer Investitionskosten. Sie können für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe eine Förderung bekommen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

Bedingungen für die Förderung von Wärmepumpen im Gebäudebestand

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers

  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)

  • Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen)

  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:

    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8

    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0

    • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5

    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25

    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage

  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude

  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein

  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8

  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0

  • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5

  • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25

  • Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3

Bedingungen für die Förderung von Wärmepumpen im Neubau

  • Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen:

    • Jahresarbeitszahlen:

      • Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5.

      • Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5

  • Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen tragen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung bei.

  • Des weiteren ist ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr vertraglich nachzuweisen.

  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.

  • Jahresarbeitszahlen:

    • Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5.

    • Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5

  • Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5.

  • Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5

Weitere Fördermöglichkeiten für die Wärmepumpe:

  • Wird die Wärmepumpe mit einer anderen Anlage für erneuerbare Energien wie Solarkollektoren oder einer Biomasse-Anlage kombiniert (Erneuerbare Energien Hybridheizung), beträgt der Fördersatz ebenfalls 35%.

  • Für eine Erneuerbare Energien Hybridheizung bei Ölkesseltausch erhöht sich der Fördersatz auf 45%.

  • Wird die Wärmepumpe mit einem Gas-Brennwertgerät zu einer Gas-Hybridheizung kombiniert, gibt es für diese Anlage 30%.

BAFA-Förderung für Solarthermie

Statten Sie Ihr Haus mit einer Solarthermie aus, können Sie auch hier Fördermittel der BAFA beantragen. Und zwar bei Solarkollektoren, die Sie für die Warmwasserbereitung und/oder die Raumheizung nutzen. Auch für Solarkollektoren, die Kälte erzeugen oder Wärme für Wärmenetze liefern, gilt die BAFA-Förderung

Generell beträgt die BAFA-Förderung für Solarwärmeanlagen 30% der Investitionskosten. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung von Solarkollektoren ist, dass diese mit dem europäischen Qualitätslabel Solar Keymark ausgezeichnet sind.

Bedingungen für die BAFA-Förderung von Solarthermieanlagen im Gebäudebestand

Mindest-Bruttokollektorfläche für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:

  • Flachkollektoren: 9 m2

  • Vakuumröhrenkollektoren: 7 m2

  • Luftkollektoren: keine Mindestfläche

Mindest-Pufferspeichervolumen für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:

  • Flachkollektoren: 40 Liter/m2 Kollektorfläche

  • Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter/m2 Kollektorfläche

  • Luftkollektoren: kein Pufferspeicher erforderlich

Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung müssen mindestens 3 m2 Bruttokollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen aufweisen.

Bedingungen für die BAFA-Förderung von Solarthermieanlagen im Neubau

Anlagen im Neubau müssen mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche aufweisen, sowie das entsprechende Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart.

Folgende weitere Voraussetzungen sind im Neubau zu erfüllen:

  • Wohngebäude müssen mindestens 3 Wohneinheiten haben.

  • Nichtwohngebäude müssen mindestens 500 m2 beheizbare Nutzfläche haben.

  • Mischformen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich.

oder

  • Es muss sich um ein Solaraktivhaus handeln, d. h. der solare Deckungsgrad anhand einer Simulationberechnung muss mindestens 50% betragen.

Voraussetzungen der Solarthermie-Förderung

  • Solarregelung

  • Wärmemengenzähler ab 20 m2 Vakuumröhrenkollektoren und ab 30 m2 Flachkollektoren

  • hydraulischer Abgleich

Von der BAFA-Förderung ausgeschlossen sind Solarkollektoren ohne eine transparente Abdeckung auf der Frontseite. Solche Kollektoren nennen Experten auch Schwimmbadabsorber, weil man sie meist für das Heizen von Schwimmbädern und Pools benutzt.

Solarkollektoranlagen sind sowohl als Ergänzung zu bestehenden fossilen Wärmeerzeugern als auch als Teil einer Erneuerbare Energien Hybridheizung oder Gas-Hybridheizung förderfähig. Das macht die Solarthermie-Förderung besonders interessant für Hausbesitzer, die ihre alte Heizung noch weiter nutzen und dennoch mit Solarthermie Energie und Heizkosten einsparen wollen.

BAFA-Förderung für Gas-Hybridheizungen

Gas-Hybridheizungen sind eine Kombinationen aus einem Gas-Brennwertgerät und einer Solarkollektoranlage, einer Wärmepumpe oder einem Biomassekessel.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Gas-Hybridheizungen ausschließlich im Gebäudebestand förderfähig sind.

Fördersätze für Gas-Hybridheizungen

  • Für eine Gas-Hybridheizung erhalten Sie einen Fördersatz von 30%.

  • Beim Austausch einer alten Ölheizung sind es 40%.

Bedingungen für die Förderung von Gas-Hybridheizungen

Für einen erfolgreichen Antrag muss die Gas-Hybridheizung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 92%

  • hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik

  • mindestens 25% der Heizlast des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

Der regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage) darf bereits vorhanden sein oder muss mit der Gas-Brennwertanlage installiert werden.

BAFA-Förderung für „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen

Auch für Bürger, die zunächst nur in eine neue Gas-Brennwertheizung investieren wollen, bietet das BAFA-Förderprogramm eine Möglichkeit: Nämlich dann, wenn Sie bei einer Gas-Hybridheizung zunächst nur einen neuen Gas-Brennwertkessel installieren und erst später die erneuerbaren Energien ergänzen. Auch diese Renewable Ready Gas-Brennwertheizung ist nur im Gebäudebestand förderfähig.

Bedingungen für die Förderung von “Renewable Ready” Gas-Brennwertheizungen

Damit Sie von der Förderung profitieren können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik muss installiert werden oder vorhanden sein

  • Bei Wohngebäuden muss ein Speicher installiert werden

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

  • Der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers ist innerhalb von 2 Jahren nachzuweisen. Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers muss mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes betragen

Dabei müssen Sie eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik einbauen und binnen zwei Jahren die Erweiterung zur Hybridheizung vornehmen. Der Fördersatz für eine „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung beträgt 20%.

BAFA-Förderung für Biomasse-Heizungen

Zu förderfähigen Biomasseanlagen zählen zum Beispiel Pelletheizkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel. Biomasse-Heizungen sind Anlagen, die mit regenerativen und biologischen Brennstoffen betrieben wird.

Bedingungen für die BAFA-Förderung von Biomasseanlagen

Für einen erfolgreichen Antrag muss die Biomasse-Heizung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs durch eine Fachfirma

  • Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung

  • Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 % betragen. Bei Pelletöfen mit Wassertasche muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mindestens 90 % betragen.

  • Pufferspeicher-Nachweis: Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW. Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW

  • Erfüllung von Emissionsgrenzwerten

  • ein Pufferspeicher, der an die Leistung der Anlage angepasst ist

Bedingungen für die Förderung für Biomasseanlagen im Neubau

Förderfähig sind Anlagen oder Einrichtungen, bei denen bestimmungsgemäß eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt (Brennwertnutzung) oder eine sekundäre Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel erfolgt (sekundäre Partikelabscheidung):

  • Abgaswärmetauscher (integriert oder als sekundäres Bauteil)

  • elektrostatischer Partikelabscheider

  • filternde Abscheider

  • Abscheider als Abgaswäscher

Förderfähig sind nur Abscheider, deren Funktion und Wirksamkeit von einer unabhängigen, fachlich anerkannten Einrichtung entsprechend den jeweils geltenden technischen Normen geprüft und dokumentiert wurde. Nicht förderfähig sind Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone.

Fördersätze für eine neue Biomasse-Heizung

  • 35% der Investitionskosten

  • 45% der Investitionskosten beim Austausch einer alten Ölheizung

  • gegebenenfalls zusätzliche 5 Prozentpunkte „Feinstaub-Bonus“

Innovative Heiztechnik und Heizungsoptimierung

In der BAFA-Förderung für die Heizung ist auch eine Unterstützung für die sogenannte innovative Heiztechnik vorgesehen. Diese muss zu mindestens 80% erneuerbare Energien nutzen. Dann erhalten Sie 35% Fördermittel. Hausbesitzer, die sich an ein Wärmenetz anschließen, bekommen je nach dem Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmenetz einen Investitionszuschuss von 20 bis 35%.

Innerhalb der BEG-Förderung ist in der BAFA-Förderung auch die Heizungsoptimierung enthalten. In diesem Rahmen können Hausbesitzer Zuschüsse für den Heizungspumpentausch und für den hydraulischen Abgleich ihrer Heizung erhalten. Die Förderung beträgt hier 20% der Investitionskosten für die jeweilige Leistung des Fachhandwerkers und die Materialkosten.

Fördersätze für Heizarten im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die Fördermöglichkeiten in der BAFA-Förderung zusammen.

HeizartBestand FördersatzBestand Fördersatz inkl. Austauschprämie Ölheizung
Wärmepumpe35%45%
Solarthermie30%-
EE-Hybrid35%45%
Gas-Hybrid30%40%
Gas-Hybrid Renewable Ready20%-
Biomasse35%45%
Innovative Heiztechnik*35%45%

Gas-Hybrid Renewable Ready

*Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mindestens 80%

Zusatzbonus für den individuellen Sanierungsfahrplan

Alle Fördersätze erhöhen sich um 5 Prozentpunkte, wenn Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem BAFA-gelisteten Energieberater erstellen lassen. Mit diesem iSFP fasst der Energieberater sämtliche sinnvolle Modernisierungsarbeiten für Ihr Haus zusammen.

Sie müssen nicht alle davon realisieren und Sie können sich auch Zeit mit der Umsetzung lassen. Doch wenn im Sanierungsfahrplan die Maßnahme enthalten ist, die Sie später in Auftrag geben, erhalten Sie den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz. Für die Kosten für den iSFP selbst erhalten Sie außerdem einen Zuschuss von 80%.

Wichtig: Der individuelle Sanierungsfahrplan darf nicht älter als 15 Jahre sein, wenn Sie den Förderantrag stellen.

Fördermöglichkeiten online prüfen

Möchten Sie einen ausführlichen Überblick, welche Fördermittel für welche Situationen infrage kommen? Dann geben Sie Ihre Daten in das praktische Online-Tool unten ein und erhalten Sie in wenigen Sekunden eine umfassende Liste.

In 4 Schritten zur BAFA-Förderung für Ihre Heizung

Wenn Sie als Sanierer eine neue Heizung einbauen lassen möchten, gehen Sie am besten so vor:

Heizungsbauer kontaktieren

Wenden Sie sich an einen Heizungsfachbetrieb und lassen Sie sich beraten.

Energieberater aufsuchen

Suchen Sie einen Energieberater über das Portal energie-effizienz-experten.de. Dort finden Sie Experten für die Förderprogramme des Bundes. Nehmen Sie Kontakt zu einem Energieberater in Ihrer Nähe auf und vereinbaren Sie einen Termin. Unser Tipp: Auch die Kosten für die Fachplanung durch den Energieberater können Sie sich fördern lassen.

BAFA-Antrag ausfüllen

Reichen Sie den BAFA-Antrag über das Online-Portal ein. Wichtig: Anträge müssen Sie unbedingt vor Beginn der Maßnahme stellen (daher handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren).

Den Beginn des Vorhabens markiert der Abschluss des entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum des Förderantrages beim BAFA. Die Ausnahme: Bevor Sie den Antrag stellen, dürfen Sie Wärmequellen erschließen und Planungsleistungen durchführen.

Verwendungsnachweis einreichen

Nach der Inbetriebnahme müssen Sie den Verwendungsnachweis und in diesem Zusammenhang benötigte Unterlagen beim BAFA einreichen. Die genaue Vorlagefrist finden Sie im Bewilligungsbescheid. Nachdem das Amt den Verwendungsnachweis geprüft hat, zahlt es Ihnen den Zuschuss aus.

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