Bares Geld vom Staat: In der aktuellen Auflage der "Bundesförderung dür effiziente Gebäude" (BEG) warten bis zu 70& Förderung auf Sie als Antragssteller. Lesen Sie hier unter anderem, welche Fördersätze gelten und was Sie bei diesem besagten Antrag beachten müssen.
BEG-Förderung: Geld sparen bei Heizungsmodernisierung, Neubau und Sanierung
Flexibilität und Attraktivität an oberster Stelle
BEG ist die Abkürzung für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Unter diese Förderung fallen alle Maßnahmen, die zu umwelt- und klimafreundlichen Häusern und Heizungen beitragen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit starken Anreizen die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu steigern. Das soll die CO2-Emissionen der Gebäude in Deutschland kräftig senken. Im Januar 2024 haben sich die Fördersätze in einigen Punkten maßgeblich geändert. Wer jetzt auf erneuerbare Energie (EE) setzt, kann dabei richtig Geld sparen.
Und flexibel sollen die Anreize auch sein: Denn sämtliche Förderungen gibt es wahlweise als direkten Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Die drei Säulen der BEG-Förderung
Die Bundesförderung fußt auf drei Säulen, welche wir Ihnen im Folgenden etwas genauer vorstellen möchten.
BEG Einzelmaßnahmen
Wenn Sie Ihr Haus nicht gleich zum Effizienzhaus umbauen, können Sie dennoch die Bundesförderung nutzen. Denn die Säule BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) der BEG-Förderung greift bei allen Einzelmaßnahmen, die zur CO2-Einsparung beitragen. Unter die BEG Einzelmaßnahmen fallen Optimierungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierungen. Der größte Punkt ist jedoch das Heizsystem selbst: Bei der Verwendung einer EE-Heizung wie der Wärmepumpe wartet ein Fördersatz von bis zu 70% auf selbstnutzende Wohneigentümer.
Hinweis: Die Förderung für BEG Einzelmaßnahmen gibt es nur für Bestandsgebäude.
BEG Wohngebäude
Die Säule BEG Wohngebäude (BEG WG) umfasst Modernisierungen, die ein Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau bringen. Dies gilt sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung. Das heißt, diese Förderung hilft Bauherren beim Neubau eines Effizienzhauses und Sanierern, die ihr Haus durch eine umfassende Sanierung auf Effizienzhaus-Standard bringen wollen.
BEG Nichtwohngebäude
Die dritte Säule heißt BEG Nichtwohngebäude (BEG NW) und unterstützt Investoren, die ein Nichtwohngebäude mit Effizienzgebäude-Standard bauen oder zu einem solchen modernisieren wollen.
Heizungsbauer finden
BEG-Förderung für viele Einzelmaßnahmen
Wie die BEG-Förderung für Ihre geplanten Einzelmaßnahmen aussieht, zeigen wir Ihnen hier im Groben.
Gebäudehülle
Die geförderten Einzelmaßnahmen decken ein breites Spektrum ab – von der Energieeffizienz bis hin zum Heizen mit erneuerbaren Energien. So erhalten Modernisierer 15% der Investition zurück für Optimierungen an der Gebäudehülle, zum Beispiel für Dämmung, neue Fenster, Türen oder Sonnenschutzeinrichtungen. Zusätzliche 5% gibt es als iSFP-Bonus, insofern ein indiueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Diese Förderung ist gedeckelt auf 30.000 pro Wohneinheit, bei einem Projekt mit iSFP liegt der Deckel bei 60.000€.
Anlagentechnik
Mit 15% ist der Fördersatz für Lüftungsanlagen und Smarthome-Systeme ebenso hoch wie für Sanierungen der Gebäudehülle. Sowohl der iSFP-Bonus (+5%), als auch der Deckel gelten hier im gleichen Rahmen wie bei der Gebäudehülle.
Heizung
Bei der Heizung gibt es fortan verschiedene Förderkomponenten, grundsätzlich gilt:
Es gibt keine Förderung mehr für fossile Heizungen
Die "Grundförderung", der sogenannte "Zuschuss", liegt unabhängig von der Heizform bei 30%
Die Förderung ist gedeckelt bei 70% der förderfähigen Kosten sowie bei 30.000€ für die erste Wohneinheit
Fördersätze für Einzelmaßnahmen
BEG-Förderkomponenten seit 2024
Komponente | Voraussetzung | Fördersatz |
---|---|---|
Zuschuss | Gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Mögliche Antragsteller sind u.a. Eigentümer, Unternehmen und Vermieter. | 30% |
Effizienz-Bonus | Der "Wärmepumpenbonus" gilt bei der Verwendung von natürlichen Kältemitteln (z.B. R290 in der CHA-Monoblock von WOLF) und bei Wärmepumpen mit Wasser-, Erd-, oder Abwasserwärme. | 5% |
Einkommens-Bonus | Hier können selbstnutzende Wohneigentümer profitieren, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen nicht über 40.000€ liegt. | 30% |
Klimageschwindigkeitsbonus | Getauscht werden: Biomasse- oder Gasheizungen (mind. 20 Jahre), Nachtspeicher-, Öl-, Kohle-, oder Gasetagenheizungen. Bis Ende 2028 warten die vollen 20%. Anschließend sinkt die summer alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Wohneigentümer. | 20% |
Kumulierte Förderung | Zusammengerechnet können bei der ersten Wohneinheit/einem Einfamilienhaus bis zu 70% gefördert werden, gedeckelt bei einer Investitionssumme von 30.000€. | 70% |
Einzelmaßnahme | Fördersatz Zuschuss und Tilgungszuschuss Kredit (Zinssatz von individueller Bonität abhängig) |
---|---|
Gebäudehülle Dämmung Austausch von Fenstern und Türen Sonnenschutzeinrichtungen | 15% (+5% iSFP) |
Anlagentechnik (ohne Heizung) Lüftungsanlagen Smarthome-Systeme | 15% (+5% iSFP) |
Heizungsoptimierung hydraulischer Abgleich Heizungspumpentausch Dämmung von Rohrleitungen Einbau von Flächenheizungen oder Wärmespeichern | 15% (+5% iSFP) |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% |
iSFP-Bonus | 5% |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50% |
Mit der aktuellen BEG-Reform wird bei den Fördersätzen zwischen den förderberechtigten Heizungen nicht mehr unterschieden. Als grundsätzlich förderfähig gelten Wärmepumpen (JAZ mind. 3,0), solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen. Die Förderung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen.
Komponente
Voraussetzung
Fördersatz
Zuschuss
Gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Mögliche Antragsteller sind u.a. Eigentümer, Unternehmen und Vermieter.
30%
Effizienz-Bonus
Der "Wärmepumpenbonus" gilt bei der Verwendung von natürlichen Kältemitteln (z.B. R290 in der CHA-Monoblock von WOLF) und bei Wärmepumpen mit Wasser-, Erd-, oder Abwasserwärme.
5%
Einkommens-Bonus
Hier können selbstnutzende Wohneigentümer profitieren, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen nicht über 40.000€ liegt.
30%
Klimageschwindigkeitsbonus
Getauscht werden: Biomasse- oder Gasheizungen (mind. 20 Jahre), Nachtspeicher-, Öl-, Kohle-, oder Gasetagenheizungen. Bis Ende 2028 warten die vollen 20%. Anschließend sinkt die summer alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Wohneigentümer.
20%
Kumulierte Förderung
Zusammengerechnet können bei der ersten Wohneinheit/einem Einfamilienhaus bis zu 70% gefördert werden, gedeckelt bei einer Investitionssumme von 30.000€.
70%
Neben der neuen Heizanlage gibt es weitere Maßnahmen, die durch die BEG-Förderung finantziell unterstützt werden können.
Einzelmaßnahme
Fördersatz Zuschuss und Tilgungszuschuss Kredit
(Zinssatz von individueller Bonität abhängig)
Gebäudehülle
Dämmung
Austausch von Fenstern und Türen
Sonnenschutzeinrichtungen
Anlagentechnik (ohne Heizung)
Lüftungsanlagen
Smarthome-Systeme
Heizungsoptimierung
hydraulischer Abgleich
Heizungspumpentausch
Dämmung von Rohrleitungen
Einbau von Flächenheizungen oder Wärmespeichern
Heizungsoptimierung
Auch für Einzelmaßnahmen, die der Heizungsoptimierung dienen, erhalten Sie Geld aus der BEG-Förderung. 15% (+5% iSFP-Bonus) beträgt der Fördersatz für den hydraulischen Abgleich, eine neue Heizungspumpe, einen neuen Wärmespeicher oder den Einbau einer Fußbodenheizung.
Zudem sind die Kosten für die Fachplanung und die Baubegleitung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen förderfähig. Hierfür erhalten Sie einen Zuschuss von 50%.
Individueller Sanierungsfahrplan
Einen weiteren Bonus gibt es obendrauf, wenn ein BAFA-gelisteter Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat. Mit diesem Fahrplan werden Ihnen Sanierungs-Informationen, individuell auf Ihr Haus zugeschnitten, an die Hand gegeben.
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans verpflichtet nicht zu der Durchführung der gelisteten Maßnahmen. Die können also manche Einzelmaßnahmen umsetzen und andere nicht. Sie müssen dies auch nicht sofort tun. Für diese Bonus-Förderung gilt: Hauptsache der iSFP wurde in den letzten 15 Jahren erstellt.
Ist die geplante Einzelmaßnahme im Sanierungsfahrplan aufgenommen und förderfähig, so erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz Ihrer Einzelmaßnahme. Dieser Bonus nennt sich iSFP-Bonus. Zusätzlich werden sogar die Kosten für die Erstellung des Fahrplans mit 80% gefördert.
Wenn Sie mehrere Einzelmaßnahmen beantragen, müssen die Kosten auseinander gerechnet und der jeweils geltende Fördersatz beantragt werden.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
BEG-Förderung Wohngebäude
Anders als bei den Einzelmaßnahmen ist die BEG-Förderung für Wohngebäude ein Zuschuss für den Bau oder die Modernisierung eines ganzen Gebäudes. Das nennt sich dann systemische Maßnahmen. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach dem Effizienzhaus-Standard, den das Gebäude erreicht. Bei neuen Häusern muss dieser 40 oder 40 Plus betragen. Der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss bei der Kreditvariante beträgt zwischen 20 und 25% beim Neubau.
Bei der Komplettsanierung sind die Anforderungen an die Energieeffizienz nicht ganz so streng und die Fördersätze deutlich höher. So startet der Zuschuss bei einem denkmalgeschützten Gebäude mit 20% und beträgt 27,5% beim Standard 100. Dann steigert er sich weiter bis hin zum Effizienzhaus 40 bis auf 45% (siehe folgende Tabelle).
Bonus für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien
Hinzu kann noch sowohl im Neubau als auch bei der Komplettsanierung ein Bonus kommen.
Für Neubau und Sanierung gibt es den EE-Bonus, wenn das Gebäude mehr als 55% der Energie für Heizen und Kühlen aus erneuerbaren Energien gewinnt. Der Aufschlag beträgt im Neubau 2,5 Prozentpunkte und bei der Sanierung 5 Prozentpunkte auf den Fördersatz.
Wenn ein Neubau ein Nachhaltigkeitszertifikat erhält, das das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vergibt, gibt es alternativ einen sogenannten NH-Bonus. Auch hier beträgt er 2,5 Prozentpunkte.
Der bereits erwähnte iSFP-Bonus gilt nicht nur bei Einzelmaßnahmen, sondern auch bei der Komplettsanierung von Wohngebäuden.
Hinweis: Sie können nur entweder den EE- oder den NH-Bonus erhalten. Auch wenn Ihr Neubau zum Beispiel sowohl das Nachhaltigkeitskriterium als auch die EE-Voraussetzung erfüllt, steigt der Fördersatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte.
Außerdem sind die Kosten für die Fachplanung, die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung förderfähig. Dafür gibt der Bund 50% hinzu.
Fördersätze für systemische Maßnahmen
Effizienzhaus-Standard | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss Neubau | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss Sanierung |
---|---|---|
Denkmal | – | 25% |
100 | – | 27,5% |
85 | – | 30% |
70 | – | 35% |
55 | – | 40% |
40 | 20% | 45% |
40 Plus | 25% | – |
Zuschuss EE-Bonus (nicht bei 40+) | 2,5 Prozentpunkte | 5 Prozentpunkte |
Zuschuss NH-Bonus (nicht bei 40+) | 2,5 Prozentpunkte | – |
Zuschuss iSFP-Bonus | – | 5 Prozentpunkte |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% | 50% |
Effizienzhaus-Standard
Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Neubau
Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Sanierung
Denkmal
–
25%
100
–
27,5%
85
–
30%
70
–
35%
55
–
40%
40
20%
45%
40 Plus
25%
–
Zuschuss EE-Bonus (nicht bei 40+)
2,5 Prozentpunkte
5 Prozentpunkte
Zuschuss NH-Bonus (nicht bei 40+)
2,5 Prozentpunkte
–
Zuschuss iSFP-Bonus
–
5 Prozentpunkte
Fachplanung und Baubegleitung
50%
50%
Auch in der BEG Wohngebäude ist die maximale Fördersumme begrenzt. Die förderfähigen Kosten dürfen 120.000 Euro pro Wohneinheit nicht überschreiten. Bei Gebäuden mit EE- oder NH-Bonus sind es sogar 150.000 Euro.
BEG-Förderung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude können Investoren die Bundesförderung erhalten, wenn sie die jeweiligen Effizienzhaus-Standards einhalten. Wie bei den Wohngebäuden gilt die Förderung für den Neubau und die Sanierung. Ein EE- oder NH-Bonus ist auch in diesem Gebäudesegment vorgesehen.
Unterschiedliche Zuständigkeiten: So stellen Sie den Antrag
Die BEG-Förderung können Privatpersonen genauso beantragen wie Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige oder Unternehmen. Auch kommunale Unternehmen, Gemeinden und Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen sind antragsberechtigt.
Je nachdem, ob Sie einen Zuschuss oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss nutzen möchten, müssen Sie bei unterschiedlichen Institutionen den Antrag stellen. Denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Zuständigkeit für die BEG-Förderung 2021 aufgeteilt:
Für das Zuschussverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bei dieser Behörde können Sie den Förderantrag direkt stellen.
Um die Kreditvergabe kümmert sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In diesem Fall läuft das Antragsverfahren über Ihre Hausbank ab.
Bei den systemischen Maßnahmen für Neubau oder Sanierung auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Niveau benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss Sie beraten und die Mindestanforderungen überprüfen. Bei Einzelmaßnahmen benötigen Sie keinen Energieberater.
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Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist ein zweistufiges. Das heißt, dass Sie im ersten Schritt den Förderantrag stellen. Wichtig dabei ist, dass Sie das vor dem Beginn der Maßnahme tun. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits im Vorfeld erfolgen.
Wenn die zuständige Stelle den Antrag geprüft hat, erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In diesem ist eine Frist festgelegt, wie lange Sie für die Umsetzung der beantragten Optimierungen Ihres Hauses Zeit haben. Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt 48 Monate.
Sobald alles fertig ist, reichen Sie dann noch einen vollständigen Verwendungsnachweis ein. Dieser muss sämtliche für die jeweilige Maßnahme geforderte Nachweise und Erklärungen enthalten. Erst danach erhalten Sie den Förderzuschuss.
Haben Sie einen Kredit beantragt, müssen Sie den Kredit innerhalb von zwölf Monaten abrufen. Allerdings ist eine Verlängerung dieser Frist auf 24 Monate unkompliziert möglich. Auch in diesem Fall erfolgt die Verrechnung des Tilgungszuschusses erst, wenn Sie alle Nachweise über die Umsetzung des Bauvorhabens oder der Einzelmaßnahme eingereicht haben.
Ein Wechsel zwischen Zuschuss und Kredit ist im laufenden Förderverfahren nicht möglich. Was ist aber, wenn Sie zum Beispiel einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragt, jedoch noch nicht begonnen haben? Dann ist es möglich, auf den BAFA-Zuschuss zu verzichten und einen neuen Antrag über die Hausbank für einen Kredit zu stellen.
Zeitplan der BEG-Förderung
Der Start der drei Säulen der BEG-Förderung erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen beginnt am 1. Januar 2021. Bis zum 30. Juni 2021 ist es aber nur möglich, den Zuschuss beim BAFA zu beantragen. Erst ab Juli 2021 besteht dann auch die Option, alternativ einen Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW zu erhalten.
Am 1. Juli 2021 sollen dann auch die beiden Teilprogramme BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude starten. In den ersten 1,5 Jahren nach dem Programmstart soll die KfW sowohl für die Zuschuss- als auch für die Kreditvariante zuständig sein. Erst ab dem 1. Januar 2023 soll dann das BAFA die Zuschüsse verteilen, während die KfW die Kredite bewilligt.
Attraktiver wird es nicht
Mit der BEG-Förderung bietet die Bundesregierung allen Bauherren und Hausbesitzern ein übersichtliches und attraktives Programm für energieeffiziente Heizungen und Häuser an. Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gelten weiterhin üppige Fördersätze. Im Neubau und bei der Sanierung zum Effizienzhaus sind die Förderkonditionen sogar besser als je zuvor. Wenn Sie jetzt Ihr Haus klimafreundlicher gestalten, machen Sie alles richtig: Sie können hohe Fördergelder kassieren und dabei außerdem langfristig von niedrigen Heizkosten profitieren.
Dr. rer. nat. Jens-Peter Meyer
Dr. Jens-Peter Meyer schreibt freiberuflich seit dem Jahr 2000 über Heizungsthemen. Sein journalistischer Schwerpunkt liegt auf erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik – speziell in Solarwärmesysteme, Wärmepumpen und Holzheizungen.