Wer den Energieverbrauch in Deutschland betrachtet, stellt fest: Der Gebäudebereich macht fast 40% des Primärenergieverbrauchs aus.1 Mit einer energetischen Sanierung können Hausbesitzer extrem viel Energie einsparen und ihre Haushaltskasse deutlich entlasten. In diesem Artikel haben wir alles über die Hintergründe zu energetischer Sanierung, Pflicht und Umfang zusammengestellt.
Wann die energetische Sanierung Pflicht ist und was Sie genau tun müssen
Grundlage der Sanierungspflichten: Das GEG
Die Grundlage für die Reduzierung des Energieverbrauchs liefert das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gilt für nahezu alle Gebäude. Seine Vorgaben beziehen sich auf die Klima- und Heiztechnik, die Wärmedämmung von Gebäuden sowie die verpflichtende Einbindung erneuerbarer Energiequellen. Das GEG ist ein wichtiger Bestandteil der Klima- und Energiepolitik der Bundesrepublik.
Das GEG liefert Bauherren bautechnische Standardanforderungen, die zu einer effizienten Nutzung von Energie beitragen. Es gilt vor allem für Wohngebäude, aber auch für industriell genutzte Immobilien. Zugleich wird für Hausbesitzer in bestimmten Fällen die energetische Sanierung Pflicht.
Prinzipien des GEG
Ein wichtiger Teil des Gebäudeenergiegesetzes sind die energetischen Bestimmungen für den Neubau. Ziel des Gesetzgebers ist es, insbesondere den Primärenergiebedarf für das Heizen und die Warmwasserbereitung zu senken. Um die Primärenergie zu ermitteln, werden sowohl die Endenergie als auch die verwendeten Energieträger berücksichtigt: Bei der Endenergie handelt es sich um die Energie, die dem Haus zugeführt wird. Für die Bewertung der Energieträger spielt es eine Rolle, wie sie sich auf die Umwelt auswirken. Hier sind zum Beispiel die CO2-Emissionen relevant.
Darum geht es im GEG
Energiebilanz: Wenn im Rahmen des GEG die Energiebilanz eines Gebäudes berechnet wird, sind erneuerbare Energien im Vorteil gegenüber fossilen Brennstoffen. Die Berechnung der Energiebilanz berücksichtigt jedoch nicht nur die Raumheizung, sondern bezieht auch den Energiebedarf für Kühlung sowie Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen mit ein. Darüber hinaus wird die gesamte Energie, die für die Anlage benötigt wird, in die Bilanz aufgenommen.
Richtlinien: Das GEG legt nicht nur Richtwerte für die Energiebilanz fest, sondern definiert auch, wie luftdicht Häuser sein müssen und wie Wärmebrücken reduziert werden können.
Mit dem GEG ist das sogenannte Niedrigstenergiegebäude zum Baustandard geworden: Alle Gebäude müssen nach diesem Standard gebaut werden. Niedrigstenergiehäuser haben eine hohe Gesamtenergieeffizienz und benötigen nur sehr wenig Endenergie, die dann ohnehin überwiegend mit erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden soll.
Jeder Neubau mindestens den Effizienzstandard 55 erfüllen. Diese Regelung schließt den Einbau von Gas-Hybridheizungen aus. Alle verwendeten Bauteile müssen die festgelegten Anforderungen (U-Werte) einhalten.
Energetische Sanierungspflicht: Wer ist betroffen?
Unabhängig von einer Sanierungspflicht sollten Hausbesitzer heute darauf achten, dass ihr Gebäude energieeffizient beheizt, belüftet und klimatisiert wird. Dadurch schonen Sie als Eigentümer nicht nur die Umwelt, Sie sparen außerdem Energiekosten und profitieren von einem besseren Raumklima.
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In diesen Fällen wird die energetische Sanierung Pflicht:
Hauseigentümer müssen nicht sanieren, wenn sie seit Anfang 2002 selbst in dem Haus leben.
In 3 Schritten zur neuen Heizung
Beratungsanfrage schicken
Vermittlung zum Heizungsbauer
Installation der Heizung
Austausch der Heizung laut GEG
Für Hauseigentümer besteht laut GEG unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht für alte Heizungen. Wie zuvor geschildert, müssen grundsätzlich alle Heizkessel ausgetauscht werden, die bis zum 31.12.1990 installiert wurden. Wurde die Heizungsanlage im Jahr 1991 und später eingebaut, muss der Austausch nach 30 Jahren Betriebszeit erfolgen. Diese Sanierungspflicht gilt auch, wenn Sie als neuer Eigentümer ein Haus mit alter Heizung kaufen. Sie haben nach dem Kauf zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu sanieren.
Allerdings gibt es neben dieser eindeutigen Pflicht auch Ausnahmen:
Heizungsbauer finden
Heizgeräte gelten nach 15 Jahren als energetisch ineffizient. Je älter sie werden, desto unzuverlässiger sind sie außerdem. Kein Wunder, denn Heizungen bringen jeden Tag hohe Leistungen. Auch wenn Sie also gesetzlich nicht zum Heizungstausch verpflichtet sind, gibt es sehr gute Gründe, sich ein modernes, effizientes Gerät anzuschaffen und den Austausch nicht bis zum letzten Moment auszureizen.
Die Dämmung als Teil der energetischen Sanierung
Wie bereits erwähnt, ist eine energetische Sanierung keine Pflicht, wenn die Eigentümer das Gebäude selbst bewohnen und schon vor dem 1.2.2002 darin lebten. Wer allerdings ein Gebäude neu erwirbt, dessen Dachgeschoss nicht die Anforderungen des GEG (ehemals der EnEV) erfüllt, muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf energetisch sanieren.
Eine generelle Nachrüstpflicht zur Außenwanddämmung besteht nicht. Allerdings müssen Hausbesitzer sich an die Vorgaben des GEG halten, wenn sie mindestens 10% der Fassadenfläche sanieren oder renovieren lassen.
Vorschriften für die Dachdämmung
Für die Dämmung des Dachs gilt: Sofern die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen zum Dachboden nicht gedämmt ist, muss eine Dämmung erfolgen. Dabei muss der sogenannte „Wärmedurchgangskoeffizient“ (U-Wert) der Geschossdecke gemäß § 47 GEG unter 0,24 Watt/(m2*K) liegen. Sie können sowohl die Dachgeschossdecke als auch das Dach selbst dämmen.
Praxistipp: Wärmepumpen im Altbau
Umweltfreundliche, effiziente Wärmepumpen sind im Neubau der Standard – und bieten sich auch als Heizung für Altbauten an.
Damit diese Art der Heizung effizient läuft, müssen die Vorlauftemperaturen niedriger sein als bei konventionellen Heizsystemen.
Und für niedrige Vorlauftemperaturen benötigen Sie unter anderem eine gute Hausdämmung.
Es macht also Sinn, die Sanierung des Heizsystems und der Dämmung gleichzeitig anzugehen und sich ein stimmiges Gesamtkonzept zu überlegen.
Lesen Sie hier mehr zur Wärmepumpe im Altbau.
Erfüllt die oberste Geschossdecke oder das Dach eines Gebäudes die Vorgaben an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10, besteht keine Pflicht für eine nachträgliche energetische Sanierung. Dies gilt auch dann, wenn das Gebäude älter ist. So können auch ältere Häuser mit Holzbalkendecken oder Massivdecken die Vorgaben des Mindestwärmeschutzes erfüllen.
Wer einen Altbau kauft, sollte deshalb prüfen, ob das Gebäude bereits diesen Anforderungen genügt. Reicht der Wärmeschutz aus, ist eine Dachsanierung voraussichtlich nicht bindend.
Vorgaben des GEG bei der Erneuerung einzelner Bauteile
Wenn Sie einzelne Elemente an Gebäuden sanieren, müssen Sie die jeweiligen Vorgaben zum Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile berücksichtigen. Das GEG3 (wie schon damals die EnEV) sieht folgende Werte vor:
Geforderte Wärmedurchgangskoeffizienten pro Bauteil
Bauteil | geforderter U-Wert | mögliche Umsetzung |
---|---|---|
Außenwand | 0,24 | Dämmung mit 12 bis 16 cm |
Fenster | 1,30 | Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung |
Dachflächenfenster | 1,40 | Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung |
Verglasungen (ausgenommen Schallschutzfenster oder andere Sonderverglasungen) | 1,10 | Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung |
Dachschrägen, Steildächer | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Oberste Geschossdecken | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Flachdächer | 0,20 | Dämmung mit 16 bis 20 cm |
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte | 0,30 | Dämmung mit 10 bis 14 cm |
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (wenn der Aufbau beziehungsweise die Erneuerung des Fußbodens auf der beheizten Seite erfolgt) | 0,50 | Dämmung mit 4 bis 5 cm |
Decken, die nach unten an Außenluft grenzen | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Was passiert bei Nichteinhaltung des GEG?
Wer die Vorgaben und Normen des GEG beim Neubau oder einer Sanierung nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dies war auch schon damals bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Fall. Bußgelder sind außerdem möglich, wenn zum Beispiel Heizkessel ohne CE-Zeichen installiert oder Energieausweise Mietern nicht vorgelegt werden.
Die Einhaltung des GEG wird von den jeweiligen Baubehörden geprüft. Stellen diese Fehler fest, sind in der Regel die jeweiligen Bauherren verantwortlich. Sie müssen die Leistungen der einzelnen Gewerke prüfen und so sicherstellen, dass die Vorgaben des GEG eingehalten werden.
Meist können Bauherren jedoch schlecht fachmännisch beurteilen, ob das GEG beim Bau eingehalten wurde. Lassen Sie sich deshalb am besten sogenannte „Unternehmerbescheinigungen“ ausstellen. Darin bestätigen die Dienstleister und Handwerker, dass der Bau oder Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Sanierungspflicht greift: Was sind die nächsten Schritte?
Wenn bei Ihrer Immobilie die energetische Sanierung Pflicht wird, sollten Sie sich um einen Fachbetrieb kümmern, der den Umbau oder Heizungstausch für Sie durchführt. Nur so ist sichergestellt, dass die Arbeiten sorgfältig und entsprechend der Vorgaben korrekt durchgeführt werden.
Heizungsbauer finden
Haben Sie bereits ein Gutachten eines Energieberaters, können Sie mit diesem Experten gemeinsam die nötigen Schritte planen. Er kann eine genaue Aufgabenliste für die einzelnen benötigten Gewerke aufstellen. Mit diesen klar umrissenen Aufgaben holen Sie anschließend Angebote bei Fachbetrieben ein. Lesen Sie hier mehr zu den Aufgaben und Kosten eines Energieberaters.
Der Energieberater kann anschließend auch bei der Auswahl des Handwerkers oder Dienstleisters weiterhelfen, damit die beschlossenen Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden.
M.A. Phil R.
Phil R. hat mehrere Jahre in der Marketing-Abteilung eines Unternehmens für Heiz- und Kamintechnik gearbeitet. Dort hat er tiefe Einblicke in die Technik und Branche bekommen und gelernt, komplexe Heizungsthemen für Laien verständlich aufzubereiten.